In der aktuellen Ansicht für Urlaubsanträge werden bereits genehmigte Urlaubsanträge /Urlaubstage zwar bereits berücksichtigt, allerdings sind Daueraufträge nicht inbegriffen.
Wenn ein gewerblicher Mitarbeiter Urlaub beantragt, sollten für diesen Antrag die Resturlaubstage inklusive der bis zum Zeitpunkt des geplanten Urlaubs eingetretenen Daueraufträge mit in die “Resturlaub (planbar)” Ansicht einbezogen werden.
Diese Änderung sollte insbesondere bei einer Baustellenzeiterfassungs-App essenzieller Bestandteil sein, um eine ordnungsgemäße Urlaubsplanung für das Baugewerbe gewährleisten zu können.
Bitte authentifizieren Sie sich, um an der Diskussion teilzunehmen.
In Prüfung

123erfasst
Vor 2 Tagen

Max
Per E-Mail benachrichtigt werden, wenn Änderungen vorliegen.
In Prüfung

123erfasst
Vor 2 Tagen

Max
Per E-Mail benachrichtigt werden, wenn Änderungen vorliegen.