Einbezug Daueraufträge in "Resturlaub (planbar)"

In der aktuellen Ansicht für Urlaubsanträge werden bereits genehmigte Urlaubsanträge /Urlaubstage zwar bereits berücksichtigt, allerdings sind Daueraufträge nicht inbegriffen.

Wenn ein gewerblicher Mitarbeiter Urlaub beantragt, sollten für diesen Antrag die Resturlaubstage inklusive der bis zum Zeitpunkt des geplanten Urlaubs eingetretenen Daueraufträge mit in die “Resturlaub (planbar)” Ansicht einbezogen werden.

Diese Änderung sollte insbesondere bei einer Baustellenzeiterfassungs-App essenzieller Bestandteil sein, um eine ordnungsgemäße Urlaubsplanung für das Baugewerbe gewährleisten zu können.

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Datum

Vor 2 Tagen

Autor

Max

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