Die Mailbenachrichtung bei eingehenden Anträgen sollte unterschiedlichen Empfängern zugewiesen werden können. Es kann nicht sein, dass Abteilungsleiter, oder sogar die Geschäftsleitung mit Mails zugepflastert werden, obwohl sie für den jeweiligen Antrag gar nicht zuständig sind.

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Datum

Vor 5 Tagen

Autor

Otto Kröner GmbH

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