Unterstützt die Software die Lohnabrechnung nach Tarifvertrag oder wer ist für die inhaltliche Richtigkeit verantwortlich?
Geschrieben von CAL
Zuletzt aktualisiert Vor 14 Tagen
Unterstützt 123erfasst die Lohnabrechnung nach Tarifvertrag?
123erfasst bietet Funktionen zur Erfassung (z.B. Arbeitszeiten, Zuschläge/Zulagen) sowie zur regelbasierten Verarbeitung anhand der im System hinterlegten Regeln. Dadurch kann die technische Umsetzung Ihrer internen Vorgaben und Abrechnungslogik unterstützt werden.
Wer ist für die inhaltliche Richtigkeit der Tarif-/Gesetzesregeln verantwortlich?
Die Auswahl, Auslegung, inhaltliche Pflege und Aktualisierung der für die Lohnabrechnung relevanten gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen (z.B. Baulohn-Tarifverträge) obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtskonformität der im System hinterlegten Regeln sowie der darauf basierenden Abrechnungsergebnisse.
Übernimmt 123erfasst Tarifänderungen automatisch?
Nein. 123erfasst übernimmt oder aktualisiert Änderungen in Tarifverträgen nicht automatisch. Änderungen müssen durch den Kunden (oder beauftragte Dritte) geprüft und anschließend im System entsprechend umgesetzt werden.
Was gilt, wenn Professional Services bei der Konfiguration unterstützt?
Wenn 123erfasst (z.B. über Professional Services) bei der Einrichtung oder Anpassung unterstützt, erfolgt dies als technische Unterstützungsleistung zur Abbildung der vom Kunden bereitgestellten Vorgaben. Diese Unterstützung ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Für die fachliche Prüfung der tariflichen/gesetzlichen Anforderungen sollte der Kunde geeignete Fachstellen (z.B. Lohnbüro, Steuerberatung, Rechtsberatung) einbeziehen.